BöschungsmäherBöschungsmäher

In diesem Zusammenhang sind die Gewässer ordnungsgemäß zu unterhalten und in einem funktionsgerechten Zustand zu erhalten (§ 61 NWG). Dazu gehört auch der Betrieb und die Unterhaltung der in und an den Gewässern vorhandenen Anlagen (Staue, Sohlenabstürze, Pumpwerke), die zur Abführung des Wassers dienen.

Die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen der Flächeneigentümer dienen.

Gewässer sind als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu schützen und zu entwickeln.

Kontakt

Adresse
Unterhaltungsverband "Hunte"
Nienburger Straße 44
49453 Rehden
Telefon
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Fax 05446 / 997016
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