Freihaltung der Räumstreifen entlang der Gewässer

A M T L I C H E   B E K A N N T M A C H U N G 

Freihaltung der Räumstreifen entlang der Gewässer

Gemäß § 33 Wasserverbandsgesetz, § 77 Nds. Wassergesetz,

§ 41 Wasserhaushaltsgesetz und  § 6 der Verbandssatzung

gebe ich bekannt, das die Gewässer II. Ordnung sowie

die Gewässer III. Ordnung der Stadt Diepholz und der

Gemeinden Eydelstedt, Barnstorf, Wetschen und Rehden

demnächst gekrautet  werden. Die Gewässeranlieger haben

dafür zu sorgen, das an Ackergrundstücken mit spät-

räumenden Feldfrüchten (Mais, Kartoffeln, Rüben o.ä.)

ab 15. September 2023 ein Arbeitsstreifen von 5,0 m Breite

freigemacht wird, damit die Gewässer mit den Maschinen

gekrautet werden können. Eine Gewässerkarte kann in der

Geschäftsstelle des Verbandes während der Geschäftszeiten

eingesehen werden.

 

Rehden, 16.06.2023
Heinrich Buck  (Verbandsvorsteher)

Kontakt

Adresse
Unterhaltungsverband "Hunte"
Nienburger Straße 44
49453 Rehden
Telefon
Tel. 05446 / 997017
Fax 05446 / 997016
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