A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G
Freihaltung der Räumstreifen entlang der Gewässer
Gemäß § 33 Wasserverbandsgesetz, § 77 Nds. Wassergesetz,
§ 41 Wasserhaushaltsgesetz und § 6 der Verbandssatzung
gebe ich bekannt, das die Gewässer II. Ordnung sowie
die Gewässer III. Ordnung der Stadt Diepholz und der
Gemeinden Eydelstedt, Barnstorf, Wetschen und Rehden
demnächst gekrautet werden. Die Gewässeranlieger haben
dafür zu sorgen, das an Ackergrundstücken mit spät-
räumenden Feldfrüchten (Mais, Kartoffeln, Rüben o.ä.)
ab 15. September 2022 ein Arbeitsstreifen von 5,0 m Breite
freigemacht wird, damit die Gewässer mit den Maschinen
gekrautet werden können. Eine Gewässerkarte kann in der
Geschäftsstelle des Verbandes während der Geschäftszeiten
eingesehen werden.
Rehden, 10.08.2022
Heinrich Buck (Verbandsvorsteher)