Hochwasserschäden / Gewässerunterhaltung

Kreiszeitung vom 08.02.2024 - Hochwasserschäden

 

Aufgabe des Verbandes ist u.a. die Pflege und Unterhaltung der Gewässer entsprechend des Niedersächsischen Wassergesetz in der neusten Fassung. Zur nachhaltigen Bewirtschaftung gehören auch Renaturierungsmaßnahmen. In den letzten Jahren bekam diese Aufgabe immer mehr Bedeutung.

In Abstimmung mit den Anliegern und dem Landkreis Diepholz wurde 2023 an drei Gewässern III. Ordnung Wasserrückhaltesysteme mit Erfolg installiert. Weitere Gewässer sind in Planung.

Nachhaltige Gewässerunterhaltung nach Vorgaben (Leitfaden Artenschutz) des Landes und damit verbundene wechselseitige und oder zeitlich versetzte Unterhaltung mit mehrfachem Anrücken an die Gewässer stellen einen immer größeren zeitlichen Aufwand in der Gewässerunterhaltung. Desweiteren stellt auch das Wetter mit extrem trockenen Sommern und sehr nassen Herbst/Wintern (Klimawandel) die Gewässerunterhaltung vor neuen Herausforderung. 

Die verschiedenen auch gegenläufigen Interessen miteinander zu vereinbaren, ist in der Praxis nicht immer ganz einfach. Aus diesem Grund sind Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Gewässerentwicklung entwickelt worden, den den verschiedenen Ansprüchen gerecht werden sollen. Die abflusssicheren Unterhaltungsmaßnahmen umfassen nach dem Niedersächsischen Wasserhaushaltsgesetz(NWG) die Gewässerräumung, sowie die Krautung und die Mahd.

Durchführung der Krautung und Mahd

Unter Krautung wird der Schnitt der in der Gewässersohle und am Böschungsfuß wachsenden Gewässer- und Röhrichtvegetation verstanden. DIe Mahd umfasst dagegen den Schnitt des Bewuchses über der Wasserlinie im Bereich der Böschungen und der Gewässerrandstreifen. Sie dient dem Ziel, einer Verengung des Abflussprofil durch Gehölz- oder Grasaufwuchs zu verhindern. Die hydraulischen Anprüche an die Gewässer erfordern nicht in jedem Fall eine jährliche Krautung und Böschungsmahd.

Bei der modifizierten Gewässerunterhaltung wird deshalb bei der jährlich stattfindenen Gewässerschau der erforderliche Umfang der Unterhaltungsarbeiten festgelegt. Außerdem werden die durchzuführenden Arbeiten den biologischen Zyklen etwa der Laichzeit von Fischen und Brutzeit der Vögel aber auch den jahreszeitllichen bedingten Wachstumsperioden des Gewässerbewuchses angepasst. Wenn möglich wird zusätzlich die abschnittsweise Mahd praktiziert um der Gewässerfauna den zum Überleben erforderlichen Bewuchs zu erhalten.

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