top
17.02.12

Beitragserhöhung

die Unterhaltung des Gewässers II. Ordnung „Hunte“ vom Zufluss der „Grawiede“ in Heede bis zum Zufluss des „Altonaer Mühlenbach“ in Wildeshausen obliegt dem Land Niedersachsen mit seiner Betriebsstelle in Sulingen.